Wenn Bienenschwärme im Sperrgebiet eingefangen werden …

…, ist zunächst das Veterinäramt zu informieren.

Es ist eine Kellerhaft von mindestens 2 Tagen, besser 3 Tagen einzuhalten. Danach sind die Bienen in eine Beute einzuschlagen und abseits der eigenen Bienenvölker aufzustellen, so dass eine
Kontamination durch Verflug ausgeschlossen werden kann.
Nach ca. 4 -6 Wochen werden durch das Veterinäramt Futterkranzproben entnommen. Fallen diese negativ aus, kann das Volk zu den anderen gestellt werden. Ist es positiv wird je nach Stärke des Befalls entsprechend gehandelt – daher die Maßnahme des Aufstellens abseits der eigenen Bienenvölker.

(Information vom Veterinäramt Chemnitz, Frau Wetzel)