Seit dem 7. Mai sind in Chemnitz der Stadtteil Grüna, sowie Teile von Reichenbrand und Mittelbach nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut zum Sperrbezirk erklärt worden. Jeder Halter von Bienen aus dem genannten Sperrbezirk hat dem Lebensmittelüberwachnungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz seinen Bestand anzuzeigen, sofern dieser nicht bereits registriert wurde. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Diese Untersuchung ist nach zwei bis neun Monaten nach der Behandlung oder Tötung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker zu wiederholen.
Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker und Gerätschaften dürfen nicht aus dem Sperrbezirk gebracht werden. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Quelle: Amtsblatt Chemnitz Nr. 19 vom 10. Mai 2019